Haus- und Bahnordnung

  1. Beim Betreten der Anlage ist die Hausordnung bindend.
  2. Die Angestellten vom Bowling SPREEHÖFE üben das Hausrecht aus, ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

  1. Wir bemühen uns stets darum, allen Gästen höflich und freundlich zu begegnen. Keine Person wird auf Grund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion, physischer Unfähigkeit oder Alter diskriminiert.
  2. Wir erwarten auch von unseren Gästen, dass Sie sich so verhalten und dass niemand gestört oder belästigt wird.
  3. Sichtlich angetrunkenen Gästen wird der Eintritt nicht gewährt.
  4. Wir behalten uns vor, Personen
 mit störendem Verhalten gegenüber anderen Gästen und dem Team, mit übermäßigem Alkohol und/oder Rauschgiftkonsum 
aus unseren Räumlichkeiten zu verweisen.
  5. Das Mitführen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen, sperrigen sowie pyrotechnischen Gegenständen ist im gesamten Bereich der Bowlingbahn untersagt.
  6. Bowling SPREEHÖFE / Spreehöfe-Center GmbH übernimmt keine Haftung für private Bälle, Schuhe, Garderobe oder sonstige Privatsachen der Gäste.
  7. Bei mutwilligen Zerstörungen oder Beschädigungen der Einrichtung oder der Anlage kann der Nutzer durch Bowling SPREEHÖFE / Spreehöfe-Center GmbH in Regress genommen werden.

  1. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  2. Der Aufenthalt in der Bowlinganlage (oder jede andere Nutzung unserer Räumlichkeiten) ohne zu bowlen ist nicht erwünscht.

  1. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
  2. Kein Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren.
  3. Rauchen ist Personen unter 16 Jahren nicht gestattet.

  1. Preise und Öffnungszeiten laut Aushang.
  2. Die Vorreservierung einer bestimmten Bahn ist nicht möglich. Auf Bahnenwünsche kann jedoch im Einzelfall Rücksicht genommen werden. Eine Gewähr gibt es trotz allem nicht.
  3. Reservierungen, die nicht wahrgenommen werden können, sind bis 24 Stunden vorab telefonisch oder per Mail abzusagen. Ansonsten behalten wir uns vor, eine Strafgebühr von 15,00 € Strafe zu berechnen.
  4. Die Einhaltung der Öffnungszeiten richtet sich nach der Belegung der Bahnen und liegt im Ermessen des jeweiligen Angestellten.
  5. Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung im Bahnbetrieb berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises.
  6. Ein zeitlicher oder finanzieller Ersatz kann bei zwischenzeitlichen Ausfällen nicht gewährt werden. Diese Ausfälle werden als „höhere Gewalt“ angesehen.

  1. Das Betreten der Bahn (übertreten der Anlauflinie) ist nicht gestattet. Die Bahnen sind geölt. Unfallgefahr!
  2. Der Anlauf ist nur mit Bowlingschuhen zu betreten (Ausgabe am Counter). Das Haus darf mit diesen nicht verlassen werden.
  3. Das Berühren der Maschinen, Ballrückläufe, sowie sämtlicher Bahnteile ist verboten!
  4. Die Kinderbanden dürfen nur von den Mitarbeitern betätigt werden, Verletzungsgefahr!

  1. Die Getränke werden ausschließlich beim Kellner bezahlt.
  2. Die Abkassierung der Bahn erfolgt nur in einer Komplettsumme pro Bahn. Einzel- bzw. Teilzahlungen sind nicht möglich.
  3. Wir sehen die jeweils bespielten Bahnen als Gesamtheit an. Die entstandene Rechnung der Getränke bzw. der Bahn ist im schlechtesten Fall vom Letzten zu begleichen, der sich noch im Haus befindet. Andererseits behalten wir uns das Recht vor, strafrechtliche Schritte einzuleiten.

  1. Die Anlage wird videoüberwacht.

  1. Fahrlässige, vorsätzliche oder grobe Verstöße gegen die Hausordnung können von den Betreibern mit Erteilung des Hausverbotes geahndet werden

Stand März 2018