Haus- und Bahnordnung
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Beim Betreten des Bowlingcenters ist die Hausordnung bindend.
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Die Mitarbeiter Bowling SPREEHÖFE üben Hausrecht aus, ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
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Wir bemühen uns stets darum, allen Gästen höflich und freundlich zu begegnen. Keine Person wird auf Grund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion, physischer Unfähigkeit oder Alter diskriminiert. Wir erwarten von unseren Gästen, dass Sie sich ebenso verhalten, dass niemand gestört oder belästigt wird.
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Alkoholisierten und unter Rauschmittel stehenden Gästen wird kein Zutritt gewährt.
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Personen mit störendem Verhalten gegenüber Gästen und Mitarbeitern, ebenso Personen mit übermäßigem Alkohol- und/oder Rauschgiftkonsum werden aus unseren Räumlichkeiten verweisen.
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Das Mitführen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen, sperrigen sowie pyrotechnischen Gegenständen ist im gesamten Bereich der Bowlingbahn untersagt.
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Bowling SPREEHÖFE / Spreehöfe-Center GmbH übernimmt keine Haftung bei Verlust/Beschädigung privater Bälle, Schuhe, Garderobe oder sonstigen Privatsachen. Keine Haftung bei Nutzung von privatem Bowlingequipment.
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Bei mutwilligen Zerstörungen oder Beschädigungen im gesamten Bereich des Bowlingcenters werden die Verursacher durch Bowling SPREEHÖFE / Spreehöfe-Center GmbH in Regress genommen. Gleichzeitig behalten wir uns vor, strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
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Die Bowlinganlage ist videoüberwacht.
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Der Aufenthalt im Bowlingcenter ist ausschließlich bowlenden Gästen vorbehalten.
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Preise und Öffnungszeiten laut Aushang. Die Öffnungszeiten können entsprechend der Auslastung der Bahnen angepasst werden.
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Die Vorreservierung einer bestimmten Bahn ist nicht möglich.
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Reservierungen, die nicht wahrgenommen werden können, sind bis 24 Stunden vorab telefonisch oder per Mail abzusagen. Ansonsten behalten wir uns vor, eine Strafgebühr zu berechnen.
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Bei verspätetem Erscheinen und einem damit verbundenen späteren Spielbeginn ist eine Verlängerung der Spielzeit aufgrund betrieblicher Abläufe nicht möglich.
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Eine technische Störung im Bahnbetrieb berechtigt nicht zur Reduzierung des Spielpreises. Ein zeitlicher oder finanzieller Ersatz kann bei zwischenzeitlichen Ausfällen nicht gewährt werden. Diese Ausfälle werden als „höhere Gewalt“ angesehen.
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Das Betreten der Bahnen hinter der Anlauflinie ist nicht gestattet. Die Bahnen sind geölt. Unfallgefahr! Eltern haften für Ihre Kinder!
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Der Anlauf ist nur mit Bowlingschuhen zu betreten (Ausgabe am Counter). Das Haus darf mit diesen nicht verlassen werden.
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Hände weg von der Technik der Bahn und Maschinen. Vorsicht an den Ballrückläufen. Große Verletzungsgefahr!
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Kinderbanden dürfen nur von Mitarbeitern des Unternehmens betätigt werden, Verletzungsgefahr!
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Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
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Es gilt das Jugendschutzgesetz.
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Kein Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren.
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Rauchen ist Personen unter 16 Jahren nicht gestattet.
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Spiel- und Gastrobetrieb werden getrennt erfasst und abgerechnet. Der Verzehr kann nicht am Counter/Eingang bezahlt werden.
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Die Abkassierung der Bahnen erfolgt in einer Komplettsumme. Einzel- bzw. Teilzahlungen sind nicht möglich.
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Wir sehen die jeweils bespielten Bahnen als Gesamtheit an. Die entstandene Rechnung muss im schlechtesten Fall vom letzten anwesenden Gast der Spielgemeinschaft beglichen werden. Andererseits werden wir strafrechtliche Schritte einleiten.
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Fahrlässige, vorsätzliche oder grobe Verstöße gegen die Hausordnung werden von den Betreibern mit Hausverbot geahndet.
Stand Januar 2024